Beratung
Mit einer allgemeinen Erstberatung, z.B. vor oder nach einer Trennung, erhalten Sie einen Überblick über die wichtigen rechtlichen Zusammenhänge, die neu entstehen oder sich ändern, über notwendige erste Schritte und die zeitlichen Perspektiven.
Vorsorge im Familienrecht
Vor Eheschließung oder auch während der Ehe bietet es sich unter Umständen an, auch ohne Streitpunkte bereits verschiedene Gestaltungen zu treffen, die für den Fall der Fälle Ihre Vorstellungen regeln sollen.
Ich biete Ihnen maßgeschneiderte Lösungen und Vertragsentwürfe an, die manchmal nötige Beurkundung wird dann von einem Notar vorgenommen.
Auseinandersetzung im Familienrecht
Sie können sich mit einem schon konkret gewordenen Anliegen an mich wenden, z.B. zu
- Scheidungsverfahren
- Unterhaltsfragen
- Zugewinn- und Vermögensfragestellungen