ERBRECHT

Kanzlei für Erbrecht in Hamburg-Eidelstedt

Nach dem Tod eines Menschen stellt sich unweigerlich die Frage danach, wer dessen Erbe oder Erbin geworden ist, ob andere Personen Ansprüche gegen den Nachlaß erheben können und welche Schritte zu unternehmen sind, um den Nachlaß zu sichern, zu verwalten oder auch zu teilen.

Aber auch schon vorher findet eine Beschäftigung damit statt, was rechtlich nach dem Tod eigentlich passiert und welche Regelungen den „letzten Willen“ abbilden müssen. Vieles, das gesetzlich geregelt ist, mag einem überraschend vorkommen (z.B. daß Eltern Miterben zusammen mit dem Ehegatten sein können), anderes ungerecht, oder man möchte sich gegen Ansprüche Dritter zu Wehr setzen.

Die Fachanwaltskanzlei Alte Elbgaustraße bietet Ihnen Unterstützung
in vielen erbrechtlichen Bereichen, so z.B.

Vor dem Erbfall

  • Testamentsgestaltung und Erbverträge
  • Pflichtteilsrecht
  • Vorsorgeplanung

Nach dem Erbfall

  • Nachlaßauseinandersetzung und Nachlaßverwaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Durchsetzung von Forderungen gegen die Erben eines Schuldners

Wir sind außergerichtlich und gerichtlich für Sie tätig.